Endlich steht sie an: Die langersehnte Hochzeit. Zwischen der Wahl der schönsten Location, Buchungen und Kleidersuche gibt es plötzlich auch noch diesen einen Termin beim Notar. Es geht um Absicherungen, denn „man weiß ja nie“. Vielleicht geht es um seine Firma, vielleicht bringt er Vermögen mit. Vielleicht erscheint es vernünftig, bestimmte Dinge zu klären. Sie unterschreibt ganz unten auf dem Papier. Nicht aus Naivität, sondern aus Vertrauen, weil Misstrauen in einer Ehe nichts zu suchen hat. Doch wenn das Märchen irgendwann endet, wird klar: Romantik ersetzt kein Recht.
Saskia Schlemmer ist Scheidungsanwältin und hat täglich viele solcher Fälle vor sich sitzen. Die einen verlaufen gesittet und bei anderen wird es bitterböse. In Deutschland endet jede dritte Ehe nach knapp 15 Jahren mit einer Scheidung. Und doch heiraten gerade viele Frauen mit Hoffnung, Vertrauen und dem Glauben an gemeinsame Zukunft für immer. Was sie dabei oft nicht im Blick haben: Ihre eigene Absicherung, denn die meisten erleben im Falle einer Scheidung einen herben finanziellen Rückschlag. „Oft steigen Frauen aus dem Beruf aus oder arbeiten in Teilzeit. Man macht es aus Liebe und für die Familie, weil wir das als Gesellschaft doch schon immer so gemacht haben”, sagt Saskia Schlemmer. Viele machen sich um das Thema Scheidung kaum Gedanken. Wer will schon daran denken, dass so etwas überhaupt im Raum steht.
Saskia Schlemmer ist Scheidungsanwältin und weiß, worauf gerade Frauen achten müssen. Foto: Swetlana Posdnyschewa
Eheverträge sind sinnvoll, aber nur, wenn sie fair ausgehandelt werden. Er sollte Unterhalt, Altersvorsorge und Aufteilungen klar regeln, denn sonst steht in den meisten Fällen die Frau, die für Familie, Haushalt und Kinder gesorgt hat, nach der Scheidung schlecht da. Laut der Scheidungsanwältin würden rund 50 Prozent der Paare nicht heiraten, wenn sie ehrlich mit sich sein würden. „Das Leben verändert sich ja auch mit der Zeit. Man startet auf Augenhöhe und hat das Gefühl, alles ist fair. Fair ist ja sowieso immer ein subjektives Empfinden. Doch dann verändert sich das aber vielleicht im Laufe der Beziehung und es wird unschön”, so die Scheidungsanwältin. Auch wenn man seinen Partner liebt, sollte man dennoch an sich denken, gerade wenn einem ein Ehevertrag vorgelegt wird, der „mal eben schnell unterschrieben werden muss”.
Oft werden Eheverträge vor der Hochzeit geschlossen und manche kommen unerwartet, erklärt Schlemmer. „Problematisch sind überraschende Situationen. Wenn jemand sagt: ‘Ach, das habe ich ganz vergessen, da muss noch ein Ehevertrag unterschrieben werden. Das müssen wir noch ganz kurz machen, sonst können wir nicht heiraten’, da sollten die Alarmglocken läuten. Wenn ich nicht genug Zeit habe, mir den Ehevertrag durchzulesen oder juristisch prüfen zu lassen, unterschreibe ich ihn nicht.” Im besten Fall nehmen sich beide Parteien einen eigenen Anwalt und jeder für sich prüft den Vertrag, denn ist dieser einmal unterschrieben, lässt sich das Gedruckte im Nachhinein nicht mehr ohne weiteres ändern. „Ich habe auch Situationen, dass Frauen zu mir kommen und den Ehevertrag ändern möchten, weil sie festgestellt haben, dass sie nicht wussten, was da eigentlich drin steht. Und heute wollen sie das am liebsten ungeschehen machen. Sie fragen, ob man das nicht ändern und bitte wieder ein bisschen gerechter machen könne”, erklärt Saskia Schlemmer.
In Deutschland leben die Eheleute ohne individuellen Ehevertrag automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das Vermögen der Eheleute während der Ehe getrennt bleibt. Nur weil zwei Menschen heiraten, gehört ihnen durch die Ehe nicht alles gemeinsam. Das ist ein großer Irrglaube. Im Falle der Ehescheidung wird der Zugewinn, also der Unterschied zwischen Anfangs- und Endvermögen jedes Ehegatten ermittelt. Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn schuldet dem anderen die Hälfte der Differenz der beiderseitigen Zugewinne als Geldforderung.
Problematisch wird der Zugewinnausgleich in der Praxis häufig dort, wo ein Ehegatte, typischerweise die Ehefrau, über Jahre unbezahlt Care Arbeit geleistet und dadurch die eigenen Erwerbschancen reduziert hat. Durch das Zurückstecken und Stabilisieren des Alltags ermöglicht sie, dass er sich auf seine Karriere fokussieren und sein Vermögen mehren kann. Der Vermögensaufbau des anderen wird zwar mittelbar über den Zugewinnausgleich berücksichtigt, dabei greift der Ausgleich jedoch nur, wenn tatsächlich ein ausfallspflichtiger Vermögenszuwachs entstanden ist.
Entgangene Karrierechancen, geringe Gehaltsentwicklungen, reduzierte Rentenansprüche und strukturelle Nachteile durch Teilzeitfolgen werden in der Praxis durch den Zugewinnausgleich regelmäßig nicht vollständig kompensiert. Zudem handelt es sich beim Zugewinnausgleichsanspruch nicht um eine automatische Vermögensbeteiligung, sondern um einen schuldrechtlichen Anspruch, der berechnet und notfalls gerichtlich durchgesetzt werden muss. Das ist in der Praxis häufig mit erheblichen Bewertungs- und Beweisfragen verbunden.
Und dann kommt noch eine Realität hinzu, über die selten gesprochen wird: Der Zugewinnausgleich kann im Ehevertrag ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Genau hier wird es böse. Häufig wird dieser Ausschluss mit dem Schutz des eigenen Unternehmens oder Ähnlichem begründet. Insbesondere bei strukturellem Ungleichgewicht in der Ehe besteht hier Missbrauchspotential. Und wer glaubt, das betreffe nur „traditionelle“ Beziehungen, irrt. Auch in akademischen, gleichberechtigten und vermeintlich progressiven Partnerschaften entsteht häufig ein Ungleichgewicht, sobald Kinder ins Spiel kommen.
Es gibt einen Rat, den die Scheidungsanwältin jeder Frau da draußen mitgeben würde: „Unterschreib nicht, was du nicht verstehst. Punkt. Wenn der andere einen Anwalt hat, such dir auch einen Anwalt. Wie willst du auf Augenhöhe verhandeln, wenn der andere Hoheitswissen hat? Das kannst du nicht, es sei denn, du hast Jura studiert und bist auch Anwalt. Wobei auch da solltest du Anwalt im Familienrecht sein, oder dich mit Eheverträgen auseinandersetzen, sonst hast du keine Chance.”
Vertrauen ist gut und sollte auch eine Grundlage sein, doch im Falle einer Scheidung ist es nunmal so, dass man eventuell nicht mehr auf Augenhöhe kommuniziert und gar nicht mal mehr so gute Absichten hat, davor warnt auch Saskia Schlemmer. „Warum soll ich jemandem mehr vertrauen für den Fall einer Scheidung? Es geht ja nicht um den Status heute, sondern es geht um den Status, wo wir uns nicht mehr gut gegenüberstehen. Warum soll ich demjenigen noch vertrauen? An dem Punkt vertraue ich niemandem, außer mir selbst.” In diesem Sinne: Romantik ist schön, aber Absicherung ist Selbstachtung.
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